Ergotherapie wird in der Regel vom behandelnden Arzt (Hausarzt oder Facharzt) per Ergotherapie-Rezept verordnet. Hierbei stehen - je nach Krankheitsbild und Ziel der Behandlung - folgende ergotherapeutische Maßnahmen zur Wahl, die von den gesetzlichen Krankenkassen bzw. den Krankenversicherungen übernommen werden:

(Hinweis: Mehr zu den einzelnen Behandlungsformen erfahren Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Listenpunkt klicken oder gezielt im Menü links auswählen)

Zuzahlungen

Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr sind verpflichtet, einen Eigenanteil an die Krankenkassen abzuführen (10,- Euro pro Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten). Dieser Betrag wird von den Heilmittelerbringern (unserer Praxis) eingezogen und ohne Abzug an die Krankenkasse weitergeleitet.

In folgenden Fällen können Sie sich von Ihrer Krankenkasse von den Zuzahlungen befreien lassen (Nachweis über einen sogenannten "Befreiungsausweis"):

  • Die Höhe der Zuzahlungen im Kalenderjahr wird 2 % Ihres Jahreseinkommens überschreiten.
  • Chronikerregelung: Für chronisch Kranke (Definition: Ein nachgewiesener Arztbesuch pro Quartal aufgrund derselben Krankheit plus entweder: Pflegestufe 2-3 oder Grad der Behinderung mind. 60 % oder Minderung der Erwerbstätigkeit mind. 60 % oder kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich) gilt eine Zuzahlungspflicht von max. 1 % des Jahreseinkommens.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen. Für den Einzug der Zuzahlung gilt stets die Vorlage des Befreiungsbescheides.

Folgende Personengruppen sind von der Zuzahlungsregelung grundsätzlich nicht betroffen: Privatpatienten, Versicherte der freien Heilfürsorge, Unfallverletzte (BG, Gemeindeunfallversicherung), Postbeamtenkasse A oder Patienten mit Befreiungsbescheinigung der Krankenkasse (s. oben).

Krankheitskosten über die Steuererklärung absetzen

Krankheitskosten können in der Regel nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn ein bestimmter Eigenanteil überschritten ist (sogenannter "zumutbarer Eigenanteil"). Laut Experten lohnt es sich dennoch, alle Kosten steuerlich anzugeben, denn die Reglung könnte bald hinfällig sein. Wir empfehlen, sich zu diesem Sachverhalt in nächster Zeit immer wieder neu zu informieren, ob es hier Neuerungen zu Ihrem Vorteil gibt. Aktuell (Stand 08-2019) erkennt das Finanzamt bestimmte Krankheitskosten zwar erst steuermindernd an, wenn ein gewisser Eigenanteil überschritten ist, das kann sich aber aufgrund aktuell anhängiger Verfahren möglicherweise in Zukunft ändern. Aufgrund eben dieser Verfahren hat das Bundesfinanzministerium bereits einen Vorläufigkeitsvermerk für alle kommenden Steuerbescheide vorgesehen. Entscheiden die Gerichte zugunsten der Steuerzahler, ist davon auszugehen, dass in solchen Fällen zuviel gezahlte Steuern auch nachträglich erstattet werden. Sollten Sie Zweifel haben, ob dies für Sie zutrifft, holen Sie sich bitte Informationen von den Angehörigen der steuerberatenden Berufe ein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ergotherapie darf sowohl von Fachärzten wie auch von Hausärzten und Allgemeinmedizinern verordnet werden.
  • Ergotherapie wird dann verordnet, wenn es krankheitsbedingt zu Einschränkungen in den Bereichen Selbstversorgung (Aktivitäten des täglichen Lebens), Produktivität (Beschäftigung, Kindergarten, Schule, Beruf) und/oder Freizeit kommt
  • Die Rezepte bei gesetzlich Versicherten sind max. 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig (bei Privatversicherten gibt es keine Einschränkung)
  • Die Verordnungsmenge im Regelfall (gesetzlich Versicherte) richtet sich nach der entsprechenden Indikationsgruppe. Indikationsgruppen sowie Zuordnungen bestimmter Diagnosen zu einer ergotherapeutischen Maßnahme finden Sie unter folgendem Link: Heilmittelkatalog/Ergotherapie. Nach Ausschöpfung des Regelfalls sehen die gesetzlichen Krankenkassen eine Therapiepause von 3 Monaten vor, bevor wieder mit einer erneuten Erstverordnung ein neuer Regelfall (aufgrund derselben Diagnose) begonnen werden darf.
  • Auch nach dem Regelfall ist eine weitere Verordnung ohne 3-monatiger Pause möglich, sofern medizinisch indiziert: Dies ist auf dem Rezept durch ein Kreuz bei "Verordnung außerhalb des Regelfalls" sowie einer kurzen Begründung am Rezeptende kenntlich zu machen. Manche Krankenkassen erwarten vor der Fortführung der Therapie als "Ausnahme vom Regelfall", dass das Rezept dort zur Genehmigung vorgelegt wird. Die Therapie kann trotzdem fortgeführt werden, bis ggf. ein Ablehnungsbescheid der Kasse angekommen ist. Viele Krankenkassen haben jedoch auf dieses komplizierte Verfahren bereits verzichtet.

 

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Praxisflyer - Botermann Ergotherapie - wir stellen uns vorPraxisflyer -  wir stellen uns vor...

Informationen über uns und die Thearpieangebote in unserer Praxis

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... Ergotherapie für Erwachsene

... Ergotherapie für Kinder und Jugendliche

... bei uns angewandte Methoden und Therapieformen

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Flyer Das schreibauffällige Kind - Botermann ErgotherapieFlyer "Das schreibauffällige Kind"

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Flyer PMR Progressive Muskel-Relaxation Bothermann ErgotherapieFlyer PMR - Progressive Muskel-Relaxation

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... was ist PMR?

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... Anmeldeformular

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Ergotherapie und Kunsttherapie für Erwachsene und Kinder Botermann - StadthagenErgotherapie für Erwachsene

Wenn eine Krankheit oder ein Unfall die motorischen, sensorischen und/oder kognitiven Fähigkeiten beeinträchtigt, kann dies zu einer enormen Belastung für das Leben von Patienten und Angehörigen werden.

Die Ergotherapie ist eine Förderung von Wahrnehmungsprozessen, Bewegungs- und Handlungsmöglichkeiten. Sie hat zum Ziel, nicht vorhandene oder verloren gegangene körperliche, geistige, soziale oder psychische Fähigkeiten zu fördern, zu ersetzen oder noch vorhandene zu sichern.

Die betroffenen Menschen sollen in ihrem Alltag eine größtmögliche Selbstständigkeit und Unabhängigkeit erreichen. Daher versuchen wir möglichst genau, Problematiken des Alltags und deren Ursachen herauszufinden.

Ob z.B. jemand durch eine Depression oder eine Angststörung seinen Einkauf oder den Haushalt nicht bewältigen kann, Termine nicht mehr wahrgenommen werden oder nur mit sehr viel Überwindung und Hilfe bewältigt werden können usw. - immer stehen die Ziele des Patienten im Vordergrund.


Eine ergotherapeutische Behandlung wird vom Arzt verordnet. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.
Die Ergotherapie kann Ihnen dabei helfen, wieder zu mehr Lebensqualität zu finden.

Sie als betroffener Patient

Wir unterstützen Sie in Ihrer Bewegung, Ihrer Wahrnehmung, Ihrem Geist und Ihrer Psyche. Verloren gegangene Fertigkeiten werden neu erarbeitet, Schmerzen gelindert oder der unvermeidliche Fortschritt einer Krankheit verzögert.
Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach geeigneten Hilfsmitteln, um Ihnen die größtmögliche Selbstständigkeit zu verschaffen.

Sie als Angehöriger

Wir unterstützen Sie im Umgang mit Ihren betroffenen Angehörigen, Beraten sie und vermitteln ihnen praktische Tipps für das alltägliche Leben. Die Angehörigenberatung ist ein wichtiger Teil für die Behandlung. Es wird wieder ein "Aufeinander zugehen" möglich gemacht und krankheitsbezogene Missverständnisse zwischen Angehörigen und Patienten können geklärt werden. Wir integrieren Sie in die Therapie, leiten Sie an und machen Sie mit der Bedienung von Hilfsmitteln und Verhaltensweisen vertraut, so dass Sie im Alltag entlastet werden.Wir unterstützen Sie im Umgang mit der Erkrankung.

Gründe, um Ergotherapie in Anspruch zu nehmen, können sein:

  • Depression
  • Belastungs- / Angstörungen
  • Störung des Sozialverhaltens
  • Verhaltensstörung
  • Sozioemotionale Störung
  • Demenz
  • Schlaganfall
  • Schädel-Hirn-Trauma
  • Hirn-Tumor
  • Querschnittslähmung
  • Parkinson
  • Multiple Sklerose
  • Gesichtsfeldausfälle
  • Neglect

Erläuterungen zum Marburger Konzentrationstraining (MKT)

Ziele des Marburger Konzentrationstrainings MKT für Schulkinder der Klassen 1-10

MKT versteht sich als Übungsprogramm, das allen Kinden zugute kommen kann.

Die Inhalte und Ziele des MKT beziehen sich in erster Linie auf das Trainieren der Selbststeuerung, um die bewusste Aufmerksamkeitssteuerung und die Selbstständigkeit der Kinder zu fördern. Dabei finden alle Entwicklungsbereiche der Kinder ihre Berücksichtigung. Hierzu gehören die Wahrnehmung, die Grob-und Feinmotorik, die Kommunikations-und Sprachentwicklung, die Gedächtnisleistung sowie die Motivations-und Leistungsbereitschaft Die Trainingsstunden sind immer sehr ähnlich aufgebaut, so dass sich die Kinder auf eine gleichbleibende Struktur einstellen können.

Methoden des MKT

Die Methoden der verbalen Selbstinstruktion. Dies ist der wichtigste Baustein des MKT. Die Kinder lernen schrittweise, ihre Aufmerksamkeit zu steuern. Sie verinnerlichen in fünf Schritten das aufgabenbezogene "Innere Sprechen". Auf diesem Weg erlernen sie zunehmend, sich auf gestellte Aufgaben zu konzentrieren und die Aufmerksamkeit zu halten. Hier ist der richtige Umgang mit Fehlern besonders bedeutsam. Die Kinder erleben, dass es keine Katastrophe ist, einen Fehler zu machen, denn sie können ihn einfach verbessern.

Verhaltenstherapeutisch orientierte Techniken

Das MKT trainiert die Kinder, sich mit Hilfe des Methode der verbalen Selbstinstruktion (d.h. "inneres Sprechen") zu konzentrieren und zu strukturieren. Um diese Ziele erreichen zu können, bedient sich der/die Trainer/in folgender Techniken das der Verhaltensmodifikation:

  • Positive Verstärkung
  • Das Loben
  • Punktepläne (teilweise)
  • Ignorieren mit positivem Modell

Weitere Details zu den konkreten Kursangeboten finden Sie unter dem jeweiligen Menüpunkt.

Ergotherapie für Kinder und Jugendliche - Botermann Ergotherapie - StadthagenErgotherapie für Kinder / Jugendliche

Ergotherapie ist angeraten bei Kindern, die in Ihrer Entwicklung stark verzögert, und z.B. sehr ungeschickt, ängstlich, unruhig oder unselbstständig im Alltag sind.
Ergotherapie und Lerntherapie helfen Ihrem Kind, seine Selbstsicherheit wieder zu finden und seine Selbstständigkeit zu stärken.

Mit allen Sinnen

Von großer Bedeutung für Therapieerfolge bei Kindern und Jugendlichen sind die Anregung aller Sinne und die Lust und Freude an der Therapie. Also verknüpfen wir in unseren Therapien das Sehen, Hören, Tasten, Bewegen und Fühlen, manchmal sogar das Schmecken und Riechen, zu einer spielerischen Einheit.

Gemeinsam

Die Einbeziehung des sozialen Umfeldes in einer interdisziplinären Zusammenarbeit ist in der Therapie von besonderer Bedeutung. Eltern und andere Bezugspersonen werden in ihren Fragen und Sorgen bezüglich der Problematik betreut und in die Therapie mit einbezogen. Nach Rücksprache mit den Eltern ist auch die Zusammenarbeit mit anderen Bezugspersonen (z.B. aus Schule, Kindergarten usw.) möglich.

ADHS und ADS-Therapie - Ergotherapie Botermann - StadthagenGründe, um Ergotherapie in Anspruch zu nehmen, können sein:

  • Entwicklungsstörungen und -verzögerungen
  • sensorischer Integrationsstörung
  • Wahrnehmungsstörung
  • AD(H)S-Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom
  • Teilleistungs- und Lernstörung
  • Körperwahrnehmungsdefizite
  • Hyperaktivität
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Schulkonflikte
  • Störungen der Hörverarbeitung
  • Beeinträchtigungen durch körperliche oder geistige Behinderung
  • Autismus

Botermann Ergotherapie und Kunsttherapie • Bergstraße 10 • 31655 Stadthagen
Telefon: 05721-1504 • Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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