Beratung zur Integration ins häusliche und/ oder soziale Umfeld

In der Regel findet die ergotherapeutische Behandlung in den Praxisräumen statt (wenn nicht aus medizinischer Sicht ein Hausbesuch verordnet wurde). Manchmal ist es daher sinnvoll, dass der Therapeut/ die Therapeutin sich außerhalb der Praxis ein Bild der Handlungskompetenz und des Betätigungsverhaltens macht, und z.B. 
  • das Kind zu Hause, im Kindergarten oder in der Schule beobachtet und mit entsprechenden Betreuungspersonen Rücksprache hält
  • den Erwachsenen in seinem Umfeld (zu Hause, bei der Arbeit etc.) beobachtet und mit ihm und ggf. Angehörigen Handlungsprobleme im Alltag und Möglichkeiten der Einflussnahme bespricht

Die Beratung zur Integration ins häusliche Umfeld ist keine Behandlung, sondern eine reine Beratungsleistung, die die Umfeldverhältnisse im sozialen Bereich des Patienten mit einbezieht.

Folgende Punkte gelten für gesetzlich Versicherte:
  • Sie kann nur eingesetzt werden, wenn sich ein Patient/eine Patientin bereits aufgrund einer ergotherapeutischen Maßnahme in Behandlung befindet
  • Sie kann nicht erbracht werden, wenn die "normale" Behandlung bereits als Hausbesuch durchgeführt wird (denn dann könnte die Beratung innerhalb dieser normalen Behandlung erbracht werden).
  • Sie kann nur einmal pro Regelfall/Behandlungsfall durchgeführt werden.
  • Sie kann nur durchgeführt werden, wenn der Arzt informiert ist, muss aber vom Arzt nicht extra verordnet werden. Leistungserbringer können diese eigenständig einsetzen. Es ist jedoch zu beachten, dass auf der Verordnung die Leitsymptomatik "Fähigkeitsstörungen in Bezug auf die Selbstversorgung und Alltagsbewältigung" vermerkt ist.
  • ist zuzahlungspflichtig (sofern Zuzahlungspflicht besteht; also z.B. bei Kindern nicht)

Folgende Unterschiede bezüglich der Handhabung sind zu beachten:

Für Versicherte der Primärkassen (AOK, BKK, IKK, etc.) gilt:

Pro Regelfall kann einmalig eine Beratung vor Ort durchgeführt werden bei
  • Motorisch-funktioneller Behandlung: bis zu 3 zusammengehörige Einheiten
  • Sensomotorisch-perzeptiver Behandlung: bis zu 3 zusammenhängende Einheiten
  • Psychisch-funktioneller Behandlung: bis zu 2 zusammenhängende Einheiten
  • Zusätzlich zur Beratungsleistung wird die Hausbesuchspauschale sowie das Kilometergeld (Wegegeld-Pauschale oder Kilometergeld) abgerechnet.

Für Versicherte der Ersatzkassen (Barmer, DAK, etc.) gilt:

  • Die Beratung stellt eine eigene zusätzlich abrechnungsfähige Maßnahme dar.
  • Die Leistung ist nicht mit einer Zeitmaßgabe versehen, sondern ist eine Pauschalleistung, in der die Hausbesuchsgebühr pauschal mit verrechnet ist und daher nicht gesondert abgerechnet werden kann.
  • Zusätzlich zu der Position ist einmal das Kilometergeld für die Fahrt in das häusliche oder soziale Umfeld (Wegegeldpauschale oder Kilometergeld) abrechenbar.

Für Privatversicherte gilt:

Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Krankenkassenverträge mit Privatversicherungen ist es uns nicht möglich, Ihnen Informationen zu einer möglichen Kostenübernahme zu geben. Wir raten deshalb zu folgendem Vorgehen:
  • Lassen Sie sich die Leitsymptomatik "Fähigkeitsstörungen in Bezug auf die Selbstversorgung und Alltagsbewältigung" von Ihrem Arzt auf dem Rezept eintragen.
  • Lassen Sie sich die "Beratung zur Integration ins häusliche und/oder soziale Umfeld" vom Arzt auf dem Rezept verordnen.
  • Sie erhalten von uns einen Kostenvoranschlag, den Sie zur Abklärung einer Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse vorlegen können.
  • Abrechnungstechnisch gehen wir wie bei den gesetzlich Versicherten der Ersatzkassen vor, d.h. es wird eine Pauschale abgerechnet plus Kilometergeld (Wegegeldpauschale oder Kilometergeld). Dies erfolgt zum Faktor 1,0

Botermann Ergotherapie und Kunsttherapie • Bergstraße 10 • 31655 Stadthagen
Telefon: 05721-1504 • Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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