Wir faktorieren bei Privatversicherten den 1,4 - 2,3fachen Satz der VdaK-Preise und orientieren uns dabei an die Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh). Die Höhe der Faktorierung ergibt sich aus der Qualifikation des Therapeuten (z.B. Behandlung durch Inhaberin ist höher faktoriert als Behandlung durch Mitarbeiter) sowie aus dem Servicegrad (Terminflexibilität, Nachmittagstermine, Samstagstermine).
Privatversicherte erhalten zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung, die Sie auch zur Abklärung einer Kostenübernahme durch die private Krankenkasse oder Beihilfestelle einreichen können. Nach Rezeptabschluss wird der vereinbarte Betrag privat in Rechnung gestellt. Die Rechnung kann bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden- die Höhe der Erstattung entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag.
Die Erstattungsansprüche der beihilfeberechtigten Patienten gegenüber den Beihilfestellen richten sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften, die bundesweit differieren können. Dadurch kann es zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung kommen. Sollten Sie für diese Art von Differenzen eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müssten Sie die Rechnung auch dort mit angeben.
Aufgrund der Vielfalt von Versicherungsbedingungen, -Tarifen und Beihilfevorschriften sind wir leider nicht in der Lage, über die Erstattungshöhe bzw. -Fähigkeit eine Aussage zu treffen.
Sollte Ihre Kasse entgegen den Bestimmungen im Vertrag Probleme bei der Erstattung machen, so sprechen Sie uns bitte an, damit wir Sie ggf. bei einem Einspruch mit z.B. Mustertexten unterstützen können. Informationen zur Preisgestaltung bei Privatpatienten finden Sie auch unter diesem Link: www.privatpreise.de
In letzter Zeit versuchen einige private Krankenkassen, die Erstattungsbeiträge zu kürzen- dies oft widerrechtlich mit Begründungen, die nach verschiedenen Gerichtsurteilen nicht haltbar sind. Wir bitten Sie, in so einem Fall schriftlich Einspruch einzulegen und auf Ihr gutes Recht zu bestehen. Sollte es dennoch Probleme geben, können Sie sich zunächst an einen Ombudsmann wenden, der als Schlichter kostenlos zwischen Ihnen und der PKV vermitteln soll. Weitere Informationen zu dieser Möglichkeit finden Sie hier: http://www.pkv-ombudsmann.de/aufgaben-und-zweck/