Informationen für Privatpatienten

Privatpatienten

Die Privatrezepte sehen oft anders aus als die Rezepte/ärztlichen Verordnungen bei kassenversicherten Patienten. Vom Arzt ist jedoch meist dasselbe einzutragen: Heilmittel, Anzahl der verordneten Behandlungen, Diagnose sowie Adresse des Patienten. Anders als bei Kassenrezepten gibt es bei Privatversicherten keine Fristen, bis wann die Therapie nach Ausstellung des Rezeptes begonnen werden muss.

Wir faktorieren bei Privatversicherten den 1,4 - 2,3fachen Satz der VdaK-Preise und orientieren uns dabei an die Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh). Die Höhe der Faktorierung ergibt sich aus der Qualifikation des Therapeuten (z.B. Behandlung durch Inhaberin ist höher faktoriert als Behandlung durch Mitarbeiter) sowie aus dem Servicegrad (Terminflexibilität, Nachmittagstermine, Samstagstermine). 

Privatversicherte erhalten zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung, die Sie auch zur Abklärung einer Kostenübernahme durch die private Krankenkasse oder Beihilfestelle einreichen können. Nach Rezeptabschluss wird der vereinbarte Betrag privat in Rechnung gestellt. Die Rechnung kann bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden- die Höhe der Erstattung entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag. 
Die Erstattungsansprüche der beihilfeberechtigten Patienten gegenüber den Beihilfestellen richten sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften, die bundesweit differieren können. Dadurch kann es zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung kommen. Sollten Sie für diese Art von Differenzen eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müssten Sie die Rechnung auch dort mit angeben. 

Aufgrund der Vielfalt von Versicherungsbedingungen, -Tarifen und Beihilfevorschriften sind wir leider nicht in der Lage, über die Erstattungshöhe bzw. -Fähigkeit eine Aussage zu treffen. 

Sollte Ihre Kasse entgegen den Bestimmungen im Vertrag Probleme bei der Erstattung machen, so sprechen Sie uns bitte an, damit wir Sie ggf. bei einem Einspruch mit z.B. Mustertexten unterstützen können. Informationen zur Preisgestaltung bei Privatpatienten finden Sie auch unter diesem Link: www.privatpreise.de

In letzter Zeit versuchen einige private Krankenkassen, die Erstattungsbeiträge zu kürzen- dies oft widerrechtlich mit Begründungen, die nach verschiedenen Gerichtsurteilen nicht haltbar sind. Wir bitten Sie, in so einem Fall schriftlich Einspruch einzulegen und auf Ihr gutes Recht zu bestehen. Sollte es dennoch Probleme geben, können Sie sich zunächst an einen Ombudsmann wenden, der als Schlichter kostenlos zwischen Ihnen und der PKV vermitteln soll. Weitere Informationen zu dieser Möglichkeit finden Sie hier: http://www.pkv-ombudsmann.de/aufgaben-und-zweck/

 

Haus- und Heimbesuche

Haus- und Heimbesuche

Sollten Sie nicht in der Lage sein, unsere Praxis aufzusuchen, kommen wir auch gerne zu Ihnen ins Haus! 

Hausbesuch im Rahmen der mobilen Ergotherapie

Derzeit fahren wir folgende Orte an: Stadthagen, Sachsenhagen, Rodenberg, Obernkirchen, Nienstädt, Niedernwöhren, Lindhorst, Helpsen, Hespe, Meerbeck, Nordsehl, Niedernwöhren, Lauenhagen, Lüdersfeld, Lindhorst, Heuerßen, Rodenberg, Apelern und weitere in Absprache.

Soll die Leistung in Orten erbracht werden, die hier nicht aufgeführt sind, rufen Sie uns bitte zur Abstimmung kurz an.


Ergotherapie im Pflegeheim, Altenheim und Betreuten Wohnen

Auch die Betreuung von Patienten in Wohn- und/oder Pflegeheimen (auch Kurzzeitpflege) gehört zu unserem Leistungsspektrum.

Zur Zeit fahren wir folgende Einrichtungen an: Rosenhof Stadthagen

Gerne kommen wir auch zu Ihnen ins Wohn-/ Pflegeheim! Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Hirnleistungstraining

Definition Hirnleistungstraining als ergotherapeutische Maßnahme

Ein ergotherapeutisches Hirnleistungstraining dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der neuropsychologischen Hirnfunktionen, insbesondere der kognitiven Störungen und der hieraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.

Das neuropsychologisch orientierte ergotherapeutische Hirnleistungstraining als Einzelbehandlung zeichnet sich dadurch aus, dass jedes Leistungsdefizit so spezifisch wie möglich trainiert wird, d.h. ohne andere und/oder komplexe Hirnleistungen zu beanspruchen. Im Gegensatz dazu werden beim ergotherapeutischen Hirnleistungstraining als Gruppenbehandlung (3 - 5 Patienten) komplexe, kognitive Störungen gerade unter gruppendynamischen Aspekten besonders therapiert. Voraussetzung für die Gruppenbehandlung ist die Feststellung der Grundvoraussetzungen für die Gruppenfähigkeit.

Indikationen

Funktionsstörungen/Schädigungen von Funktionen wie
  • Aufmerksamkeit
  • Konzentration
  • Ausdauer
  • Merkfähigkeit
  • Gedächtnis
  • Reaktion
  • Handlungsplanung/Problemlösung einschließlich Praxie
  • Gesichtsfeld mit oder ohne Neglect

Fähigkeitsstörungen

  • der Selbstversorgung
  • der Alltagsbewältigung
  • der Kognition (Geistige Funktionen)
  • im Verhalten

Therapeutische Wirkungen

Wiederherstellung und Verbesserung der kognitiven (geistigen) Funktionen wie
  • selektive und geteilte Aufmerksamkeit, Vigilanz (Wachheit), Alertness
  • Konzentration
  • Merkfähigkeit, Kurz- und Langzeitgedächtnis, Merkspanne
  • Orientierung zu Ort, Raum, Zeit, Person
  • Reaktionstempo, -zeit und -geschwindigkeit
  • sprachlogisches und numerisches Verständnis
  • visuelle und auditive Wahrnehmung, Wahrnehmungsgeschwindigkeit

Therapeutische Ziele

  • Verbesserung und Erhalt der Selbstversorgung
  • Verbesserung und Erhalt der Alltagsbewältigung
  • Entwicklung und Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens und der zwischenmenschlichen Beziehungen/*]
  • Entwicklung und Verbesserung der Realitätsbezogenheit
  • Entwicklung und Verbesserung von Problemlösungsstrategien
  • Entwicklung und Verbesserung von Handlungsplanung
  • Erlangen der Grundarbeitsfertigkeiten

Leistungen

  • Hirnleistungstraining mit starkem Realitäts- und Biographiebezug
  • Hirnleistungstraining mit speziellen und individuell adaptierten Programmen
  • Hirnleistungstraining am Computer mit spezieller Therapiesoftware (*)
  • neuropsychologisch orientiertes Hirnleistungstraining (*)
  • handlungsorientiertes Training der kommunikativen Fähigkeiten, auch am PC
  • Training zur Verbesserung des Lernverhaltens und der Grundarbeitsfähigkeiten
  • Vorschulisches/vorberufliches Training und Belastungserprobung
Die mit (*) gekennzeichneten Leistungen können nur als Einzelbehandlung abgegeben werden.
 

Regelbehandlungszeit:

Richtwert: bei der Einzeltherapie: 30-45 Minuten
Richtwert: bei der Gruppentherapie: 45-60 Minuten

Beratung zur Integration ins häusliche und/oder soziale Umfeld

Beratung zur Integration ins häusliche und/ oder soziale Umfeld

In der Regel findet die ergotherapeutische Behandlung in den Praxisräumen statt (wenn nicht aus medizinischer Sicht ein Hausbesuch verordnet wurde). Manchmal ist es daher sinnvoll, dass der Therapeut/ die Therapeutin sich außerhalb der Praxis ein Bild der Handlungskompetenz und des Betätigungsverhaltens macht, und z.B. 
  • das Kind zu Hause, im Kindergarten oder in der Schule beobachtet und mit entsprechenden Betreuungspersonen Rücksprache hält
  • den Erwachsenen in seinem Umfeld (zu Hause, bei der Arbeit etc.) beobachtet und mit ihm und ggf. Angehörigen Handlungsprobleme im Alltag und Möglichkeiten der Einflussnahme bespricht

Die Beratung zur Integration ins häusliche Umfeld ist keine Behandlung, sondern eine reine Beratungsleistung, die die Umfeldverhältnisse im sozialen Bereich des Patienten mit einbezieht.

Folgende Punkte gelten für gesetzlich Versicherte:
  • Sie kann nur eingesetzt werden, wenn sich ein Patient/eine Patientin bereits aufgrund einer ergotherapeutischen Maßnahme in Behandlung befindet
  • Sie kann nicht erbracht werden, wenn die "normale" Behandlung bereits als Hausbesuch durchgeführt wird (denn dann könnte die Beratung innerhalb dieser normalen Behandlung erbracht werden).
  • Sie kann nur einmal pro Regelfall/Behandlungsfall durchgeführt werden.
  • Sie kann nur durchgeführt werden, wenn der Arzt informiert ist, muss aber vom Arzt nicht extra verordnet werden. Leistungserbringer können diese eigenständig einsetzen. Es ist jedoch zu beachten, dass auf der Verordnung die Leitsymptomatik "Fähigkeitsstörungen in Bezug auf die Selbstversorgung und Alltagsbewältigung" vermerkt ist.
  • ist zuzahlungspflichtig (sofern Zuzahlungspflicht besteht; also z.B. bei Kindern nicht)

Folgende Unterschiede bezüglich der Handhabung sind zu beachten:

Für Versicherte der Primärkassen (AOK, BKK, IKK, etc.) gilt:

Pro Regelfall kann einmalig eine Beratung vor Ort durchgeführt werden bei
  • Motorisch-funktioneller Behandlung: bis zu 3 zusammengehörige Einheiten
  • Sensomotorisch-perzeptiver Behandlung: bis zu 3 zusammenhängende Einheiten
  • Psychisch-funktioneller Behandlung: bis zu 2 zusammenhängende Einheiten
  • Zusätzlich zur Beratungsleistung wird die Hausbesuchspauschale sowie das Kilometergeld (Wegegeld-Pauschale oder Kilometergeld) abgerechnet.

Für Versicherte der Ersatzkassen (Barmer, DAK, etc.) gilt:

  • Die Beratung stellt eine eigene zusätzlich abrechnungsfähige Maßnahme dar.
  • Die Leistung ist nicht mit einer Zeitmaßgabe versehen, sondern ist eine Pauschalleistung, in der die Hausbesuchsgebühr pauschal mit verrechnet ist und daher nicht gesondert abgerechnet werden kann.
  • Zusätzlich zu der Position ist einmal das Kilometergeld für die Fahrt in das häusliche oder soziale Umfeld (Wegegeldpauschale oder Kilometergeld) abrechenbar.

Für Privatversicherte gilt:

Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Krankenkassenverträge mit Privatversicherungen ist es uns nicht möglich, Ihnen Informationen zu einer möglichen Kostenübernahme zu geben. Wir raten deshalb zu folgendem Vorgehen:
  • Lassen Sie sich die Leitsymptomatik "Fähigkeitsstörungen in Bezug auf die Selbstversorgung und Alltagsbewältigung" von Ihrem Arzt auf dem Rezept eintragen.
  • Lassen Sie sich die "Beratung zur Integration ins häusliche und/oder soziale Umfeld" vom Arzt auf dem Rezept verordnen.
  • Sie erhalten von uns einen Kostenvoranschlag, den Sie zur Abklärung einer Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse vorlegen können.
  • Abrechnungstechnisch gehen wir wie bei den gesetzlich Versicherten der Ersatzkassen vor, d.h. es wird eine Pauschale abgerechnet plus Kilometergeld (Wegegeldpauschale oder Kilometergeld). Dies erfolgt zum Faktor 1,0

Motorisch-funktionelle Behandlung in der Ergotherapie

Definition der motorisch-funktionelle Behandlung in der Ergotherapie

Eine ergotherapeutische motorisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der motorischen Funktionen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.

Voraussetzung für die Gruppenbehandlung (3 - 5 Patienten) ist, dass der Patient keine ständige direkte therapeutische Intervention benötigt.

Indikation

Funktionsstörungen / Schädigungen

  • aktive und passive Bewegungsstörungen
  • Störungen der Grob- und Feinmotorik
  • Schmerz
  • Störungen der Haltung
  • Muskelinsuffizienz, -verkürzungen
  • Kontrakturen/Narbenzüge
  • Sensibilitätsstörungen

Fähigkeitsstörungen

  • der Selbstversorgung
  • der Alltagsbewältigung
  • der Beweglichkeit
  • der Geschicklichkeit

Therapeutische Wirkungen

  • Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster
  • Aufbau physiologischer Muskelfunktionen und Muskelkoordination
  • Verbesserung der Grob- und Feinmotorik
  • Vorbeugung gegen Fehlstellung/Fehlhaltung, Kontrakturprophylaxe
  • Desensibilisierung, Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen
  • Narbenabhärtung
  • Schmerzlinderung

Therapeutische Ziele

  • Verbesserung und Erhalt der Selbstversorgung
  • Verbesserung und Erhalt der Alltagsbewältigung
  • Verbesserung und Erhalt der Beweglichkeit, Mobilität und Fortbewegung
  • Verbesserung und Erhalt der Geschicklichkeit
  • Verbesserung und Erhalt der handlungsorientierten Koordination und Kraft
  • Erlernen von Gelenkschutzmaßnahmen zur Reduzierung der schmerzbedingten Reaktionen
  • Kompensation verlorengegangener Funktionen, Erlernen von Ersatzfunktionen
  • Umgang im Gebrauch mit Alltagshilfen
  • Verbesserung der Belastungsfähigkeit und Ausdauer
  • Wiederherstellung von Alltagskompetenzen auch unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Hilfsmittel

Leistungen

  • funktionelle Behandlungstechniken
  • handwerkliche, spielerische und gestalterische Behandlungstechniken
  • Maßnahmen zur taktilen Desensibilisierung und Sensibilisierung
  • Handtherapie
  • Einhändertraining
  • Selbsthilfetraining (Training der Aktivitäten des täglichen Lebens = ATL)
  • Training der Alltagskompetenzen unter Berücksichtigung des Einsatzes von temporären Schienen und der zur Verfügung stehenden Hilfsmittel (wie z. B. Prothesen)
  • Versorgung und Training mit Alltagshilfen
  • Training mit technischen Hilfen, auch am PC
  • Gelenkschutzmaßnahmen
  • Belastungstraining
  • Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld

Regelbehandlungszeit:

Richtwert: 30-45 Minuten.

Besonderheiten:

Die ergotherapeutische Einzelbehandlung bei motorisch-funktionellen Störungen kann im Einzelfall als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld erbracht werden. Dabei können einmal pro Regelfall bis zu drei Einheiten zusammenhängend als Beratung erbracht und abgerechnet werden. In diesem Falle kommt ergänzend die Ziffer 59932 zur Abrechnung. Dies gilt nicht, wenn die ergotherapeutische Einzelbehandlung als Hausbesuch verordnet wurde.

Botermann Ergotherapie und Kunsttherapie • Bergstraße 10 • 31655 Stadthagen
Telefon: 05721-1504 • Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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